Fritz von Hippel

deutscher Rechtslehrer; Prof. u. a. in Freiburg/Br.; hat durch seine Schriften die Rechtstheorie und Rechtsdogmatik beeinflusst; Veröffentl. u. a.: "Die nationalsozialistische Herrschaftsordnung als Warnung und Lehre" (1946), "Recht und Unrecht"

* 28. April 1897 Rostock

† 8. Januar 1991 Freiburg/Br.

Internationales Biographisches Archiv – Personen aktuell 08/1991

vom 11. Februar 1991 (lm)

Herkunft

Fritz von Hippel war selbst schon Sohn eines Rechtsgelehrten, des späteren Professors für Strafrecht in Göttingen, Robert v.H. Auch die Vorfahren waren Hochschullehrer, der Großvater Professor der Augenheilkunde, sein Großvater mütterlicherseits, Peter Bremer, Professor an der Universität Straßburg.

Ausbildung

H. studierte Jura in Göttingen, promovierte 1922 zum Dr. jur. und war von 1924-27 Assessor, dann Amts-Landrichter und schließlich Hilfsarbeiter beim Reichsjustizministerium in Berlin.

Wirken

Im Jahre 1930 habilitierte er sich als Privatdozent in Frankfurt a.M. und wurde 1933 auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht an der gleichen Universität berufen. 1941 folgte er einem Ruf nach Marburg, 1951 einem solchen nach Freiburg i.Br. Er lehrte hier bis zu seiner Emeritierung 1965 vor allem Bürgerliches Recht, Zivilprozeß, Rechtsphilosophie und Internationales Recht.

H. hat durch seine Schriften die Rechtstheorie und Rechtsdogmatik gleichermaßen beeinflußt. Im Mittelpunkt seiner Arbeiten stand die Frage nach der Unterscheidbarkeit von Recht und Unrecht, insbesondere zur "...